Genauigkeit
Ein Gehaltsrechner, der eine Zahl anzeigt, wird geglaubt. Deshalb hier offen, was geprüft ist — und was nicht.
Die Lohnsteuer folgt dem amtlichen Verfahren
Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer werden nicht nachgebaut, sondern nach dem Programmablaufplan des Bundesministeriums der Finanzenfür 2026 berechnet — derselben Vorschrift, nach der auch der amtliche Rechner arbeitet.
Auf den Cent gegengeprüft
Unsere Umsetzung wird gegen eine unabhängige zweite Übersetzung desselben amtlichen Ablaufplans geprüft: 3.000 Fälle, in allen sechs Steuerklassen, an beiden Beitragsbemessungsgrenzen, mit und ohne Kirche, mit Kinderfreibeträgen, für Sachsen und für privat Versicherte — und zwar auf den Cent identisch, bei jedem einzelnen der zwölf Ausgabewerte. Zwei voneinander unabhängige Übersetzungen derselben Vorschrift müssten denselben Fehler machen, um sich einig zu sein; tun sie das nicht, ist ein Fehler gefunden. Stand des letzten Abgleichs: 2026-08-03.
Gegen öffentliche Rechner gegengeprüft
Diese Gegenprüfung bestätigt die Steuer, nicht das ganze Netto. Deshalb vergleichen wir zusätzlich das vollständige Nettogehalt — inklusive der Sozialabgaben und der Art, wie deine Eingaben in die Rechnung eingehen — mit etablierten öffentlichen Rechnern. Das Ergebnis stimmt bei gleichen Annahmen auf den Cent überein:
| Fall (monatlich) | Dieser Rechner | Öffentlicher Rechner | Abweichung |
|---|---|---|---|
| 3.000 € · Steuerklasse I | 2.054,42 € | 2.054,42 € | auf den Cent |
| 5.000 € · Steuerklasse I | 3.130,09 € | 3.130,09 € | auf den Cent |
| 4.000 € · Steuerklasse I | 2.605,50 € | 2.608,25 € | Δ 2,75 € (anderer Zusatzbeitrag) |
Wo eine kleine Abweichung bleibt, hat sie einen benennbaren Grund — meist einen anderen voreingestellten Zusatzbeitrag der Krankenkasse. Dass das volle Netto in mehreren Fällen auf den Cent trifft, bestätigt zugleich die Sozialabgaben und die korrekte Übernahme der Eingaben.
Die Sozialabgaben im Detail
Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung berechnet der amtliche Ablaufplan gar nicht — er nutzt die Sozialabgaben nur als steuerliche Näherung. Diese Beiträge rechnen wir selbst, nach den veröffentlichten Sätzen und Grenzen (siehe Quellen). Neben den Vergleichen oben sichern das Eigenschaften: dass ein Beitrag genau auf seine Bemessungsgrenze gedeckelt wird, dass Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil in der Summe aufgehen, dass Zu- und Abschläge in den gesetzlichen Grenzen bleiben — geprüft über den gesamten Gehaltsbereich.
Trotzdem: eine Schätzung
Alle Angaben sind eine Orientierung und keine Steuerberatung. Der tatsächliche Betrag hängt von Merkmalen ab, die ein Rechner nicht kennen kann — vom individuellen Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse bis zu Freibeträgen auf deiner Lohnsteuerkarte. Welche Annahmen im Einzelfall eingeflossen sind, steht direkt am Ergebnis unter „Womit gerechnet wurde".